Am gestrigen Samstag, dem 11. Mai 2024 ist die von der ordentlichen Generalversammlung am 15. September 2023 eingesetzte Satzungskommission zu ihrer zweiten Sitzung in den Geschäftsräumen der BürgerEnergieEppelborn (BEE) eG zusammengekommen und hat ihren Vorschlag zur Neufassung der Satzung der Genossenschaft verabschiedet.
Der nun vorliegende Entwurf der Satzungskommission soll bei der nächsten ordentlichen Generalversammlung voraussichtlich am Freitag, dem 21. Juni 2024 um 18:00 Uhr als Antrag zur Neufassung der Satzung der Bürgerenergie Illtaler Land (BIL) eG (gegründet als BürgerEnergieEppelborn eG) eigebracht werden. Die Namensänderung basiert auf dem im Rahmen der außerordentlichen Generalversammlung am 19. April 2024 eingeholten Meinungsbild zur Namensänderung. Im Übrigen flossen in den Entwurf zur Neufassung der Satzung neben dem auf der ersten Sitzung der Satzungskommission beschlossenen Ersten Entwur die Rückmeldungen der Genossinnen und Genossen ein, die den Vorstand im Rahmen eines Anhörungsverfahrens erreicht haben.
Auch für die Idee der Einführung einer Höchstbeteiligungsgrenze für einzelne Mitglieder der BEE eG gab es viel Zuspruch von Seiten der Genossinnen und Genossen. Durch die Einführung einer Höchstbeteiligungsgrenze soll das Prinzip, dass die Stimme jedes Mitglieds gleiches Gewicht hat, auch faktisch durchgesetzt werden. Allerdings gab es kontroverse Rückmeldungen hinsichtlich der angemessenen Höhe. Die Satzungskommission hat sich nunmehr entschieden, in ihrem Entwurf eine Höchstbeteiligungsgrenze von 100.000,- € vorzusehen. Um die Entscheidung allerdings den Mitglieder der Genossenschaft auf der Generalversammlung zu überlassen, wird die Satzungskommission selbst einen Änderungsantrag einbringen, eine Höchstbeteiligungsgrenze wie im ersten Entwurf vorgesehen von 50.000,- € einzuführen.
Zudem hat die Satzungskommission einen Verfahrensvorschlag für die Verabschiedung der Neufassung der Satzung auf der kommenden Generalversammlung beschlossen. Demnach sollen alle Mitglieder der Genossenschaft bis zum 21. Juni 2024 (Tag der Generalversammlung) 12:00 Uhr die Möglichkeit erhalten, inhaltliche Änderungsanträge einzubringen. Alle Änderungsanträge sollen vor Verabschiedung der Neufassung der Satzung mit einfacher Mehrheit abgestimmt werden. Der so geänderte Antrag zur Neufassung der Satzung soll sodann als Satzungsänderungsbeschluss zur Abstimmung gestellt werden.
Die abschließenden Diskussionen des Satzungsentwurfs und des Verfahrensvorschlags fanden beim gemeinsamen Abendessen in Ristorante Pizzeria De Luca in Eppelborn statt.