Mitgliedschaft

Hinweis: Wir freuen uns jederzeit über neue Mitglieder. Allerdings ist es außerhalb von Kampagnen zur Finanzierung neuer Projekte nur möglich, sich mit dem Mindestbetrag von 100,- € zu beteiligen. Wenn Sie daran interessiert sind, können Sie jederzeit die Mitgliedschaft in der BegIL eG online beantragen. Sobald Sie Mitglied der Genossenschaft geworden sind, werden Sie rechtzeitig per E-Mail informiert, wenn es wieder möglich ist, sich mit höheren Beträgen zu Beteiligen. Wenn Sie sich erst beteiligen möchten, wenn der Einstieg mit einem höheren Betrag möglich ist, können Sie sich über aktuelle oder anstehende Finanzierungsrunden im News-Bereich unserer Website informieren.

Als Mitglied der Genossenschaft BegIL eG haben Sie die Möglichkeit, die Energiewende in Bürgerhand im Herzen des Saarlands zu unterstützen und aktiv mitzugestalten.

Jeder kann Mitglied bei der BegIL eG werden, und zwar:

  • durch einen unbedingten Mitgliedsantrag in Textform (§ 126b BGB), am einfachsten durch das Ausfüllen des Online-Formulars, alternativ aber auch durch Rücksendung des ausgefüllten PDF-Formulars per E-Mail an info@begil.de oder per Post,
  • die vollständige Einzahlung von mindestens einem Geschäftsanteil i.H.v. 100,- € auf unser Geschäftskonto der BegIL eG und
  • Bestätigung der Mitgliedschaft durch den Vorstand.

Die Vorteile des Modells der Genossenschaft liegen in:

  • den gesetzlichen Vorgaben durch das Genossenschaftsgesetz, die die größtmögliche Sicherheit für den Anleger bieten,
  • den gemeinwohlorientierten Interessen durch die Zweckbindung in der Satzung,
  • dem demokratischem System: die Mitgliedschaft setzt lediglich den Erwerb eines Geschäftsanteils i.H.v. 100,- € voraus und führt zum Stimmrecht in der Generalversammlung unserer Genossenschaft, in der jedes Mitglied unabhängig von seiner Beteiligung eine Stimme hat,
  • der durch die Satzung gebotenen Ausstiegsmöglichkeit aus der Genossenschaft,
  • den Renditeaussichten, die sich für die Anleger nach Beschluss der Generalversammlung durch die Ausschüttungsquote ergeben.

Hier geht es zum Online-Formular oder zum PDF-Formular zum download.