Die Einspeisung des von den Photovoltaik- und den Windkraftanlagen erzeugten Stroms wird gemäß des Erneuerbaren Energiegesetzes (kurz „EEG“ genannt) mit dem zum Inbetriebnahmezeitpunkt gültigen EEG-Tarifs für eine Laufzeit von 20 Jahren vergütet.
Für den erzeugten Strom besteht eine Abnahmeverpflichtung seitens des örtlichen Netzbetreibers. In den letzten Jahren konnten deshalb konstant 3,25 % pro Jahr auf das gezeichnet Geschäftsguthaben ausgeschüttet werden.