Als Mitglied der Bürgerenergie Illtaler Land (BegIL) eG wird man Miteigentümer der Genossenschaft und trägt damit das unternehmerische Risiko, profitiert aber auch von den Gewinnpotentialen des Unternehmens.
Die BegIL eG plant die einzelnen Projekte nach bestem Wissen und Gewissen und arbeitet mit konservativen Prognosen. Bei den bislang realisierten Projekten stellen alle Berechnungen (z. B. Ertragsgutachten) und Prognosen auch aus heutiger Sicht noch den wahrscheinlichen Verlauf der Projekte dar oder die Projekte laufen etwas besser als veranschlagt. Trotzdem kann es jederzeit zu Abweichungen in den erwarteten Ergebnissen kommen oder können neue Projekte nicht den Erwartungen entsprechen. Ursachen dafür liegen oftmals außerhalb der Kontrolle der BegIL eG und können z. B. Änderungen in der Gesetzgebung oder Rechtsprechung, Abweichungen des Potentials oder sonstige Unwägbarkeiten sein. Aber auch langfristig geänderte Witterungsbedingen, die sich durch die Erderhitzung ergeben können, haben theoretisch das Potential, zu erheblichen Ertragsabweichungen zu führen.
Ungünstige Entwicklungen können trotz sorgfältiger Ermittlung von Ertragsprognosen eintreten, wenn z.B.:
- bei Solaranlagen die Sonneneinstrahlung deutlich hinter den erwarteten Werten zurück bleibt.
- bei Windkraftanlagen Winderträge geringer als erwartet ausfallen.
- versteckte Qualitätsmängel der Anlagenteile oder der Installation zu erheblichen Ausfallzeiten oder zu erheblichen Produktionseinschränkungen führen.
- unvorhersehbare Betriebskosten, Reparaturkosten und Versicherungen deutlich über dem Planansatz liegen.
- die tatsächliche Nutzungsdauer der Anlagen oder einzelner Anlagenteile deutlich geringer sind, als nach den üblichen Annahmen vorhersehbar.
- nicht versicherte bzw. nicht versicherbare Schäden an Anlagen eintreten.
- gesetzliche Rahmenbedingungen geändert werden und diese Änderungen sich negativ auf die Rentabilität auswirken.
Eine Garantie oder Haftung für den tatsächlichen Eintritt der Ergebnisse kann daher nicht übernommen werden. Mit der Betriebsführung der Projekte und den notwendigen Versicherungen sind alle aus Sicht des Vorstands zu erwartenden Risiken abgedeckt.
Das Haftungsrisiko jedes Genossenschaftsmitgliedes ist auf die Höhe seiner Geschäftsanteile beschränkt. Gemäß der Satzung der BegIL eG ist eine Nachschusspflicht ausgeschlossen. Mitglieder haften also nicht mit ihrem Privatvermögen. Ein Verlust des gezeichneten Geschäftsguthabens bis hin zum Totalverlust ist allerdings möglich. Aufgrund des sehr stabilen Geschäftsmodells ist allerdings ein Totalverlust bei Bürgerenergiegenossenschaften sehr unwahrscheinlich. Dies hängt auch damit zusammen, dass für die ersten 20 Jahre eine Einspeisevergütung durch das EEG gesetzlich garantiert wird.
Als Darlehensgeber eines Nachrangdarlehens trägt man zwar ein niedrigeres Ausfallrisiko als bei der Zeichnung von weiterem Geschäftsguthaben, das Beteiligungsrisiko bleibt aber dennoch bestehen. Ein nachrangiges Darlehen gilt als Eigenkapital der Genossenschaft. Im Falle einer Genossenschaftsinsolvenz steht dieses Darlehen hinter den Forderungen anderer Gläubiger zurück, werden aber vorrangig vor dem Eigenkapital der Mitglieder bedient. Auch hier ist ein Verlust bis hin zum Totalverlust möglich, wenn die Forderungen an die Genossenschaft nicht vollständig aus dem gezeichneten Geschäftsguthaben befriedigt werden können.
Neben den Risiken bestehen aber auch andererseits erhebliche Ertragschancen. Die erwartete Lebensdauer der einzelnen Projekte geht weit über die 20 Jahre hinaus. Allerdings sind alle Anlagen nach 20 Jahren vollständig abgeschrieben, sodass ab dann keine Abschreibungen (AfA) mehr als Betriebsausgaben anfallen. Zudem entfallen nach Tilgung der Kredite die Zinskosten. Dadurch steigt das Ertragspotential deutlich. Daher eignet sich eine Beteiligung an der BegIL eG besonders bei einem langfristigen Investitionshorizont z.B. für die Altersvorsorge.