BegIL eG freut sich über 250. Mitglied

Am heutigen Montag, dem 30. Dezember 2024 erreicht die Bürgerenergie Illtaler Land (BegIL) eG einen weiteren Meilenstein in ihrer Unternehmensgeschichte. Der Vorstand konnte mit Herrn Simon Kappenstein aus Illingen das 250. Mitglied der BegIL eG zulassen.

Nach einem rasanten Wachstum in den ersten vier Jahren der Gründungsphase und der Zulassung des 200. Mitglied bereits am 3. März 2016, folgte eine längere Phase der Konsolidierung. Bis zum Juni 2023 blieb die Mitgliederzahl trotz einzelner Wechsel weitgehend konstant und betrug noch am 1. Juli 2023 nur 202. Der Vorstand der BegIL eG freut sich deshalb sehr, in den letzten anderthalb Jahren wieder auf einen dynamischen Wachstumspfad zurückgekehrt zu sein und heute das 250. Mitglied begrüßen zu können.

Eine wachsende Mitgliederzahl ist nicht nur der beste Garant für ein aktives Genossenschaftsleben, dass es ermöglicht, stets engagierte Mitglieder für den Aufsichtsrat, Vorstand und Projektarbeit zu finden, sondern auch für eine feste Verankerung in den Gemeinden im Herzen des Saarlands. Zudem stehen wir so auf einer soliden Basis um weitere Projekte anzugehen und kurzfristig zu finanzieren.

Außerordentliche Generalversammlung 2024 (c) Tobias Pinkel

Leider kann die BegIL eG aktuell neue Mitglieder nur mit einem Geschäftsanteil von 100,- € zulassen, da im Moment kein neues Projekt zu finanzieren ist. Dies wird sich voraussichtlich im 3. Quartal des kommenden Jahres wieder ändern. Alle Mitglieder werden darüber per E-Mail und die interessierte Öffentlichkeit per News-Eintrag auf dieser Seiten rechtzeitig informiert.

Ab dem 1. Januar 2025 wird es übrigens noch einfacher, die Mitgliedschaft in der BegIL eG zu beantragen. Da die BegIL eG bereits mit der am 5. Dezember 2024 in kraftgetretenen Satzungsänderung das satzungsgemäße Schriftformerfordernis für Mitgliedsanträge aufgehoben hat und zum 1. Januar 2025 durch das Vierte Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) auch das genossenschaftsrechtliche Schriftformerfordernis des § 15 Abs. 1 GenG aufgehoben werden wird, können ab dann Mitgliedsanträge in Textform i.S.d. § 126b BGB gestellt werden. Auf dieser Seite wird am 1. Januar 2025 um 0:01 Uhr auch ein News-Beitrag zur Verfügung gestellt werden, der einen Link zu einem webbasierten Mitgliedsantrag enthält. Der Vorstand der BegIL eG hofft auch in Zukunft auf ein stetiges Mitgliederwachstum, um so gemeinsam die Energiewende in Bürgerhand im Herzen des Saarlands noch erfolgreicher voranzutreiben.