BEE eG ist jetzt BegIL eG

Mit Eintragung der von der Generalversammlung am 21. Juni 2024 beschlossenen Satzungsänderung am heutigen Donnerstag, dem 5. Dezember 2024 tritt die Neufassung der Satzung und damit auch die Änderung der Firm der 2012 als BürgerEnergieEppelborn eG gegründeten Genossenschaft in Kraft. Ab sofort firmiert die Bürgerenergiegenossenschaft im Herzen des Saarlands als Bürgerenergie Illtaler Land (BegIL) eG.

Damit ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Wachstumspfad in drei Dimension – also geographisch, bei den Geschäftsfeldern und bei der Mitgliederzahl – abgeschlossen. Erst vor etwa einem Monat konnte BegIL eG mit dem Einstig in den Energievertrieb ein neues Geschäftsmodell eröffnen.

Die Neufassung der Satzung führt aber auch zahlreiche weitere wichtige Änderungen ein. Zu diesen zählen:

  1. Die Einführung einer Höchstgrenze für die Beteiligung an der BegIL eG auf 100.000 EUR pro Mitglied gemäß § 29 Abs. 3 der Satzung: Damit soll sichergestellt werden, dass keine wirtschaftliche Abhängigkeit von einzelnen Mitgliedern entsteht und damit das demokratische Grundverständnis unserer Genossenschaft basierend auf dem Prinzip, dass jedes Mitglied eine Stimme hat, nicht faktisch untergraben wird.
  2. Die Änderung der Wahl des Aufsichtsrats. Statt wie bisher den gesamten Aufsichtsrat mit drei bis sieben Mitgliedern alle drei Jahre zu wählen, wird zukünftig gemäß § 18 der Satzung ein Teil des Aufsichtsrat jedes Jahr neugewählt. Durch die Regelung, dass jedes Jahr ein bis drei Mitglieder für die Dauer von drei Jahren in den Aufsichtsrat gewählt werden, wird die Maximalgröße des Aufsichtsrat auf neun Mitglieder erweitert, um so noch mehr aktive Mitglieder in die Gremienarbeit einbinden zu können. Zugleich wird durch die jährliche Wahl sichergestellt, dass neue aktive Mitglieder kurzfristig in die Arbeit des Aufsichtsrates eingebunden werden können. Durch die Wahl jeweils nur eines Drittels der Aufsichtsräte pro Wahl wird die Kontinuität geschützt.
  3. Die Einführung virtueller und hybrider Generalversammlungen in §§ 22 ff. der Satzung. Auch wenn wir weiterhin die ordentliche Generalversammlung jedes Jahr als Präsenzveranstaltung planen, sind wir so auf alle Eventualitäten vorbereitet.
  4. Die Änderung, dass im Erbfall die Mitgliedschaft nach § 6 der Satzung in Zukunft von den Erben weitergeführt und nicht automatisch gekündigt und den Erben nur das Geschäftsguthaben ausgezahlt wird. So profitieren auch Erben in Zukunft von den Erträgen, die die BegIL eG Jahr für Jahr erwirtschaftet.
  5. Die Abschaffung aller satzungsgemäßen Schriftformerfordernisse um bei Änderungen der Rechtslage unmittelbar auch eine digitale Bearbeitung der Angelegenheit der Mitglieder zu ermöglichen.