Am gestrigen Samstag, dem 9. Dezember 2023 sind der Aufsichtsrat und Vorstand der BürgerEnergieEppelborn (BEE) eG erstmals seit Abschluss der personellen Neuaufstellung beider Gremien im Oktober zu einer gemeinsamen Sitzung zusammengekommen um über die aktuellen Entwicklungen in der Genossenschaft zu diskutieren und einige wichtige Beschlüsse zu fassen.
Als wichtigster Tagesordnungspunkt stand die geplante Verschmelzung der BEE eG mit ihrer Tochter Solarpark Bubach GmbH auf dem Programm. Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen einstimmig, die Verschmelzung weiter voranzutreiben. Zur Fassung des Verschmelzungsbeschlusses soll eine außerordentlichen Generalversammlung am 23. Februar 2024 um 19:00 Uhr einberufen werden. Weitere Informationen zur Verschmelzung werden die Mitglieder der BEE eG in der nächsten Ausgabe der Mitgliederinformationen erhalten, die voraussichtlich in der Woche vor Weihnachten veröffentlicht wird. Die Einladungen zur außerordentlichen Generalversammlung werden im nächsten Jahr per E-Mail verschickt.
Als zweiter Punkt der Tagesordnung wurde die Einwerbung weiteren Eigenkapitals zur Reduzierung des letzten verbleibenden Bankkredits für den Solarpark diskutiert. Der Aufsichtsrat unterstütze hierbei einmütig das Ziel des Vorstands, nach der Einwerbung von über 200.000,- € in Geschäftsanteilen im Dezember, im Januar weitere 200.000,- € einzuwerben, um die Restschuld auf etwa 250.000,- € zu reduzieren. Auch die Idee des Vorstands, mangels hinreichender Nutzung das Ladenlokal der Geschäftsstelle in Eppelborn aufzugeben und so zur Effizienzsteigerung der BEE eG beizutragen, fand die breite Unterstützung des Aufsichtsrats. Zudem wurden die Öffentlichkeitsarbeit der Genossenschaft und neue Projektideen im Anlagenbereich erörtert.
Als letzter wichtiger Beschluss erfolgte die Einsetzung der Satzungskommission durch den Aufsichtsrat, die für die ordentliche Generalversammlung im Juni 2024 den Entwurf einer Satzungsreform erarbeiten soll. Neben den beiden bereits auf der letzten Generalversammlung im September gewählten Basis-Vertreterinnen und -Vertretern, wählte der Aufsichtsrat gemäß Beschluss der Generalversammlung zwei weitere Basis-Vertreter in die Satzungskommission. Zudem wurden je zwei Mitglieder von Aufsichtsrat und Vorstand in das Gremium entsandt.